HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN ZUM THEMA AUSFUHRANMELDUNG
Bei Waren, die gewerblich aus Deutschland in ein sogenanntes Drittland (nicht EU Land) ausgeführt werden, ist eine Ausfuhrerklärung / Ausfuhranmeldung notwendig. Beispiel: Sie verkaufen Ware an einen Kunden in die Schweiz = EU Ausland.
ACHTUNG: Die hierfür geltenden Wertgrenzen sind in die jeweiligen Verfahren (einstufig, zweistufig) unterteilt und müssen eingehalten werden –> siehe hierzu auch die Frage: “Unterschied zwischen vereinfachten, einstufigem oder zweistufigem Verfahren?”
- Sobald Ihre Ware die europäische Grenze verlässt
- Wenn die Warensendung den Wert von 1.000 Euro oder ein Gesamtgewicht von über 1.000 Kilogramm übersteigt
Wichtig! Alle Unterpunkte müssen zu dem jeweiligen Verfahren zutreffen
VEREINFACHT:
- Sendungen unter einem Warenwert von 1.000 Euro
- Das Gewicht von 1.000 Kg nicht übersteigt (bei mehr als 1.000 Kg = zweistufiges Verfahren)
- Ware die keine besondere Genehmigung erfordert (z.B. Waffen – diese benötigen eine Genehmigung)
- Das Bestimmungsland ein nicht Embargoland ist
⇒ kein Ausfuhrbegleitdokument notwendig
EINSTUFIG:
- Sendungen mit einem Warenwert zwischen 1.001 Euro und 3.000 Euro
- Das Gewicht von 1.000 Kg nicht übersteigt
- Meldung der Ausfuhr läuft direkt über die Ausgangszollstelle (keine Vorabfertigung über das Binnenzollamt notwendig)
⇒ einstufiges Ausfuhrbegleitdokument notwendig (Achtung: einige Transportunternehmen akzeptieren keine einstufigen ABDs)
- Sendungen mit einem Warenwert über 3.001 EUR
- Zwei Verfahrensabschnitte: 1. Stufe: Die Eröffnung des Verfahrens bei der Ausfuhrzollstelle 2. Stufe: Das Verfahren wird bei der Ausfuhr an der Ausganszollstelle vom Spediteur / Kurier beendet
- bei einem zweistufigen Ausfuhrverfahren verlangt das Binnenzollamt eine Gestellungsfrist –> die Ware muss bei dem Absender physisch zur Verfügung stehen bis das Zollamt die Freigabe erteilt hat
- EORI steht für: Economic Operators’ Registration and Identification
- Identifizierungsnummer für Wirtschaftsbeteiligte und Zoll
- Unternehmen oder Privatpersonen die grenzüberschreitenden Handel betreiben möchten
- Ist Pflicht für jeden, der außerhalb der EU importieren oder exportieren möchte
AUSNAHMEN:
- Wenn Unternehmen nur eine einzige Ausfuhr / Einfuhr veranlassen: z.B. ein Schreiner verschickt ein Werbegeschenk in ein Drittland
- Privatpersonen die weniger als zehn Zollanmeldungen im Jahr abfertigen
- Privatpersonen können auch über die EORI Nr. eines Dienstleisters die Anmeldungen durchführen, wenn dieser der Abfertigung zustimmt!
- ACHTUNG: Genehmigungspflichtige Waren wie z.B. Waffen fallen nicht unter die Ausnahmen. Der Ein- bzw. Ausführende muss eine EORI Nummer beantragen. Das gilt auch für Privatpersonen.
- Dem Ländercode des ausstellenden Landes (z.B. für Deutschland – DE), gefolgt von einer Nummernkombination. Beispiel: DE000000000001234
- Eine EORI Nummer wird nur einmal pro Unternehmen / Person vergeben
- Maximal 17 Zeichen lang
Wo? Link zum Formular https://www.zoll-24.de/eori-nummer-beantragen/
Wie lange dauert die EORI-Nummer Beantragung? Innerhalb von 2-3 Stunden (innerhalb der unserer Arbeitszeiten) erhalten Sie die EORI-Eingangsbestätigung, die Ihnen die Zollabwicklung ermöglicht. Ihre endgültige EORI-Nummer wird Ihnen nach der Registrierung im europäischen System in 2-3 Wochen zugeschickt.
Was kostet unser Service? Die EORI-Nummer Anmeldung kostet einmalig 49,- €. Weitere Preisauskünfte finden Sie unter hier.
Eine Movement Reference Number (kurz MRN) ist eine automatisch generierte Vorgangsnummer bzw. eine Zoll-Registrierungsnummer. Jede Ausfuhranmeldung erhält eine eigene MRN Nummer vom ATLAS System. Diese Nummer ist auf dem Ausfuhrbegleitdokument oben rechts zu finden. Beispiel: 20DE123456786551E6
Der Ausgangsvermerk, auch Ausfuhrnachweis genannt, wird automatisch von uns erstellt, sobald die Ware zolltechnisch korrekt abgefertigt wurde und der Logistikdienstleister die Ausfuhr bestätigt hat.
Wie sieht ein AVM aus? Der Aufbau ist gleich wie ein ABD mit dem einzigen Unterschied, dass der Hintergrund des Dokumentes mit einer großen Aufschrift “Ausgangsvermerk” versehen ist – dieser ersetzt den Stempelaufdruck.
Wann erhalten Sie ein AVM von uns? Sobald der Logistikdienstleister die Ausfuhr bestätigt hat.
Wozu dient ein AVM? Die Finanzämter erkennen dies als Umsatzsteuernachweis an – Steuerbefreiungsregelung für Ware von Deutschland ins Drittland.
Dieser Sonderstatus ist das am häufigsten von Firmen in Anspruch genommene Zollverfahren.
Ein zugelassener Ausführer (ZA) auch “vereinfachtes Ausfuhrverfahren” genannt, hat den Vorteil für Unternehmen, dass die Vorführung (die Gestellung) der Ausfuhrsendung beim Zoll oder die Beantragung der Gestellung außerhalb des Amtsplatzes entfällt. Dieser Status ist durch eine Bewilligung vom zuständigen Hauptzollamt erforderlich.
Für Unternehmen ist dies eine enorme Zeitersparnis und schafft Flexibilität im Versandprozess.
Bitte setzen Sie sich für weitere Informationen mit Ihrem lokalen Hauptzollamt in Verbindung.
Ein ermächtigter Ausführer (EA) kann Ursprungserklärungen auf der Rechnung ohne Wertgrenzen ausstellen, das heißt die normalerweise erforderliche Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder EUR-MED entfällt.
und/oder
Warenverkehrsbescheinigungen – A.TR. ohne Wertgrenzen selbst ausfertigen (gilt nur für den Warenverkehr EU-Türkei).
Dieser Status ist durch eine Bewilligung vom zuständigen Hauptzollamt erforderlich.
Für Unternehmen ist dies eine Zeitersparnis bei der Erstellung von Präferenznachweisen. Das örtliche Zollamt wird nicht mehr benötigt, Entfernungen und Öffnungszeiten müssen nicht mehr berücksichtigt werden.
Schon ab 15,- EUR können Sie uns für den Service beauftragen. Wir von Zoll-24 haben uns auf die Erstellung von Ausfuhrbegleitdokumenten spezialisiert. Bitte senden Sie uns hierzu folgende Unterlagen: Zollvollmacht, Auftragsformular sowie die Handelsrechnung an: service@zoll-24.de.
Wir von www.Zoll-24.de übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Inhalte.