Die Zollagentur mit Fokus auf den Export
Sie möchten Ware in ein Drittland versenden? Wir erstellen Ihnen ein Ausfuhrbegleitdokument (ABD)
Die Zollagentur mit Fokus auf den Export
SO FUNKTIONIERT`S
1. Bereitstellung aller Daten
Sie senden uns bis 12:00 Uhr (Mo-Fr) folgende Unterlagen per Mail zu:
1. Handelsrechnung
2. Zollvollmacht
3. Auftragsformular
2. Prüfung & Anmeldung
Wir prüfen die Daten und melden die Sendung über unser System elektronisch beim Zollamt zur Ausfuhr an
3. Gestellung zur Ausfuhr
Die Gestellung findet am Folgewerktag an der von Ihnen genannten Abholadresse statt. In dieser Zeit kann vor Ort eine Kontrolle vom Zoll durchgeführt werden. Die übliche Zeit für eine Anmeldung ist von 08:00 bis 10:00 Uhr (es sei denn Sie geben andere Öffnungszeiten an)
Sie müssen die Ware nicht zum Zollamt bringen!
4. Erstellung Ausfuhrbegleitdokument (ABD)
Sie erhalten am nächsten Werktag bis um 11:00 Uhr das Ausfuhrbegleitdokument (ABD) inkl. der MRN Nr. von uns per Mail
5. Versand
Nach dem das Dokument erfolgreich ausgestellt wurde, können Sie einen Transportdienstleister wie z.B. DHL, TNT, oder UPS beauftragen!
UNSERE PREISE
STARTER
Für Neukunden
Die erste Ausfuhranmeldung
Inkl. 1 Zolltarifnummer
Jede weitere Tarifnummer 4,00 €
BASIC
Bis 14 Ausfuhranmeldungen pro Monat
Inkl. 1 Zolltarifnummer
Jede weitere Tarifnummer 4,00 €
ENTERPRISE
Ab 15 Ausfuhranmeldungen pro Monat
Inkl. 1 Zolltarifnummer
Jede weitere Tarifnummer 4,00 €
PRO
AUF ANFRAGE
Ab 30 Ausfuhranmeldungen pro Monat
Bewilligung zum Zugelassenen Ausführer vorhanden?
Dann kontaktieren Sie uns per Mail, wir erstellen Ihnen ein Angebot
Weitere Serviceleistungen im Bereich Ausfuhr, hier klicken
Alle Preise zzgl. der gesetzlichen MwSt. Das sind keine Monatsabos, die Preise gelten pro ABD.
Bitte beachten Sie, dass wir keine Dienstleistungen für Privatpersonen anbieten.
Ausfuhranmeldung DHL UPS Internetzollanmeldung Ausfuhr Ausfuhranmeldung für Fahrzeuge
HIER GEHT'S ZU DEN FORMULAREN
Elektronisch ausfüllen, abspeichern und an uns so senden
Drucken nicht notwendig!
ACHTUNG: Die Abwicklung der Ausfuhranmeldungen in Sanktions- / Embargoregionen sind bei uns teilweise eingeschränkt.
Bitte setzen Sie sich vor der Beauftragung diesbezüglich mit uns in Verbindung.
WANN MUSS EIN AUSFUHRBEGLEITDOKUMENT (ABD) ERSTELLT WERDEN?
Wenn Ware aus Deutschland in ein Drittland exportiert wird, ist eine Ausfuhrerklärung erforderlich. Beispielsweise, wenn Sie etwas an einen Kunden in die Schweiz, also in ein EU-Ausland, verkaufen. ZU BEACHTEN: Für Waren mit einem Wert unter 1000,- EUR genügt eine mündliche Anmeldung beim Ausgangszollamt – hierbei ist kein Ausfuhrbegleitdokument erforderlich. Erst ab einem Warenwert von 1000,- EUR besteht die Verpflichtung zur Anmeldung!
ACHTUNG: Die hierfür geltenden Wertgrenzen unterteilt in die jeweiligen Verfahren (einstufig, zweistufig) müssen eingehalten werden.
Mehr dazu im FAQ
WOZU WIRD EIN AUSFUHRBEGLEITDOKUMENT / INTERNETZOLLANMELDUNG BENÖTIGT?
Das Ausfuhrbegleitdokument (Abkürzung: ABD) stellt einen Nachweis über die Zulässigkeit der Ausfuhr dar. Das Ausfuhrbegleitdokument wird auch Ausfuhranmeldung, Ausfuhrerklärung, EX1 oder AE / AES (Abkürzung: Automated Export System) genannt und dient zur:
1. Kontrolle von Export Bestimmungen – Das Ausfuhrbegleitdokument dient dazu, Exportbestimmungen zu überwachen und sicherzustellen.
2. Statistische Erfassung der Warenströme – Es trägt zur statistischen Erfassung der Warenströme bei, indem es Informationen über exportierte Waren liefert.
Seit dem 01.07.2009 ist die elektronische Abgabe von Ausfuhranmeldungen verpflichtend. Ein Musterformular des Ausfuhrbegleitdokuments ist auf dem Bild zu sehen. Dieses Dokument enthält die Bezugsnummer der Sendung (Moving Reference Number, MRN) inklusive Barcode. Dieser Barcode wird beim Verlassen des Gemeinschaftsgebiets gescannt und führt zur Generierung eines Ausgangsvermerks (AgV, AVM).
Weitere Inhalte zu dem Thema finden Sie auf unserer FAQ Seite oder auf www.zoll.de
AUSFUHRANMELDUNG NACH GROSSBRITANNIEN
NEUE GESETZLICHE ZOLLREGULARIEN RUND UM DAS THEMA BREXIT
Seit dem 01.01.2021 ist es erforderlich, Sendungen nach Großbritannien elektronisch zur Ausfuhr beim Zoll anzumelden. Sobald der Warenwert 1000,- EUR erreicht, wird die Notwendigkeit eines Ausfuhrbegleitdokuments relevant! Gerne unterstützen wir Sie bei der Erstellung der Anmeldung für Ihre Lieferung.
Es ist wichtig zu beachten, dass die geltenden Wertgrenzen in verschiedene Verfahren (einstufig, zweistufig) unterteilt sind und eingehalten werden müssen.
Mehr dazu auf: https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Brexit/brexit_node.html
ÜBER UNS
Wir sind ein Team aus Spezialisten für Zollabwicklungen mit Fokus auf die Ausfuhr. Durch unsere Dienstleistungen sparen Sie nicht nur Zeit, sondern auch Kosten. Denn Sie müssen weder in neue Zollsoftware investieren noch aufwändige Zollschulungen durchführen.
UNSERE VISION
Wir wollen die Zollabwicklung automatisieren um grenzüberschreitende Verkehre für unsere Kunden so einfach wie möglich zu gestallten.
UNSERE MISSION
Unsere Mission ist es, als zuverlässige Schnittstelle an Ihrer Seite zu agieren. Sie konzentrieren sich das Kerngeschäft und wir kümmern uns um die Zollabwicklungen.
REFERENZEN - DAS SAGEN UNSERE KUNDEN
Haben wir Sie überzeugt? Dann lassen Sie uns Ihr Ausfuhrbegleitdokument (ABD) erstellen.
Kosten für die Anträge? Die erste Ausfuhranmeldung für Neukunden 15,- EUR. Folgeaufträge ab 25,- EUR pro ABD im ENTERPRICE Paket oder 40,- EUR im Basic Paket (alle Preise inkl. 1 Zolltarifnummer, jede weitere Kostet 4,- EUR pro Tarifnummer). Noch keine EORI Nummer? Kein Problem, wir bekommen die ersten Anmeldungen auch ohne EORI Nummer hin. Das beantragen der EORI Nummer können wir auch für Sie übernehmen!
Nicht vergessen: Handelsrechnung beifügen, Zollvollmacht und Auftragserteilung ausfüllen (siehe oben als Download bereitgestellt)