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Postleitzahl eingeben - wir zeigen Ihnen sofort das zuständige Zollamt.
Die allermeisten Postleitzahlen in Deutschland sind genau einer Ausfuhrzollstelle zugeordnet. Bei einigen wenigen entscheidet der Ortsteil über die Zuständigkeit - dort zeigen wir Ihnen alle infrage kommenden Zollämter an.
Die Zollstelle, bei der eine Warensendung zur Ausfuhr in ein Land außerhalb der EU angemeldet wird. Mehr dazu im Ratgeber Ausfuhrzollstelle.
Zuständig ist grundsätzlich die Zollstelle am Sitz des Ausführers. Wird die Ware an einem anderen Ort verladen oder verpackt, kann auch die dortige Zollstelle zuständig sein - dies muss jedoch vorher mit dem zuständigen Zollamt abgesprochen werden. Einige Zollämter verlangen dafür die Vorlage eines Dienstleistungsvertrags zwischen dem Ausführer und dem Lagerhalter oder Verpacker. Wichtig: Eine reine Zwischenlagerung oder ein Umschlag der Ware begründet dagegen keine eigene Zuständigkeit.
Nein - als Zoll-24-Kunde übernehmen wir die komplette Anmeldung bei der zuständigen Zollstelle als Ihr Vertreter. Jetzt beauftragen.
Geben Sie oben Ihre Postleitzahl ein, dann sehen Sie die zuständige Ausfuhrzollstelle mit Adresse und Öffnungszeiten. Als unser Kunde brauchen Sie das aber gar nicht: Wir ermitteln die zuständige Stelle bei jeder Beauftragung selbst.
Nein. Die Zuständigkeit ergibt sich aus dem Sitz des Ausführers oder dem Ort, an dem die Ware verladen bzw. verpackt wird. Eine abweichende Zollstelle muss vorher mit dem zuständigen Zollamt abgestimmt werden.
Ja. Das Zollamt kann die Ware bei der Gestellung stichprobenartig kontrollieren. Bei einer physischen Beschau fallen Zollgebühren an, die nach dem Zollkodex der Ausführer trägt. Je nach Anfahrt, Aufwand vor Ort und Anzahl der eingesetzten Beamten liegen sie in der Regel zwischen 70 und 250 EUR. Eine Beschau ist der Ausnahmefall und wird vom Zollamt nach eigener Risikoeinschätzung angeordnet.
In der Regel nicht. Üblich ist die Gestellung außerhalb des Amtsplatzes, die Ware bleibt also an Ihrer Adresse und muss dort bis zur Freigabe zugänglich sein. Mehr dazu im Ratgeber Gestellung im Ausfuhrverfahren.
Aus der offiziellen ATLAS-Zuordnungsliste des deutschen Zolls, ergänzt um Adressdaten aus dem EU-Zollstellenverzeichnis. Zuständigkeiten und Öffnungszeiten können sich ändern, die Angaben sind daher ohne Gewähr. Verbindlich ist immer die Dienststellensuche des Zolls.
Die Ausfuhrzollstelle nimmt die Ausfuhranmeldung entgegen und eröffnet das Ausfuhrverfahren. Die Ausgangszollstelle ist dagegen die Zollstelle an der EU-Außengrenze (z. B. Hafen, Flughafen oder Grenzübergang), an der die Ware das Zollgebiet der EU tatsächlich physisch verlässt und die den Ausgangsvermerk erteilt. Bei Ausfuhr direkt über eine Grenzzollstelle sind beide identisch; liegt der Firmensitz im Binnenland, sind es meist zwei unterschiedliche Zollstellen. Mehr dazu im Ratgeber Ausfuhrzollstelle.
Beauftragung
Sie müssen die zuständige Ausfuhrzollstelle nicht kennen. Wir melden Ihre Sendung dort an.