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FAQ

Häufige Fragen

Alles rund um Ausfuhrbegleitdokument, EORI-Nummer, MRN und Ausgangsvermerk. Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie uns: service@zoll-24.de

Wann muss ein Ausfuhrbegleitdokument erstellt werden?

Wenn Ware aus Deutschland in ein Drittland exportiert wird, ist eine Ausfuhrerklärung erforderlich - zum Beispiel bei einer Lieferung an einen Kunden in die Schweiz. Für Waren unter 1.000 EUR (bzw. 1.000 kg) genügt in der Regel eine mündliche Anmeldung beim Ausgangszollamt, ein ABD ist dann nicht erforderlich. Ab 1.000 EUR statistischem Warenwert besteht die Anmeldepflicht. Der statistische Warenwert umfasst den Warenwert einschließlich aller Kosten bis zur deutschen Grenze und kann deshalb vom reinen Rechnungsbetrag abweichen.

Die geltenden Wertgrenzen sind nach Verfahren unterteilt: bis 1.000 EUR vereinfacht (kein ABD nötig), von 1.001 bis 3.000 EUR einstufig, ab 3.001 EUR zweistufig. Beim zweistufigen Verfahren verlangt das Binnenzollamt eine Gestellungsfrist - die Ware muss beim Absender physisch verfügbar bleiben, bis die Freigabe erteilt wurde. Im Zweifel prüfen wir das vorab.

Wozu wird das ABD benötigt?

Das Ausfuhrbegleitdokument ist der Nachweis über die Zulässigkeit der Ausfuhr. Es dient der Kontrolle von Exportbestimmungen und der statistischen Erfassung der Warenströme. Seit dem 01.07.2009 ist die elektronische Abgabe von Ausfuhranmeldungen verpflichtend.

Das Dokument enthält die MRN inklusive Barcode. Dieser wird beim Verlassen des Gemeinschaftsgebiets gescannt und erzeugt den Ausgangsvermerk - Ihren Beleg für die Umsatzsteuerbefreiung.

Wie lange dauert die Zollabwicklung?

Erhalten wir den Auftrag vollständig und korrekt inklusive aller Unterlagen bis 12:00 Uhr (Mo-Fr), melden wir die Ware zur Gestellung am Folgewerktag an. Nach dem Gestellungsfenster von etwa zwei bis vier Stunden erhalten Sie das ABD per Mail, und die Ware kann noch am selben Tag versendet werden.

Was kostet eine Ausfuhranmeldung?

Ab 25 EUR pro ABD im Enterprise-Paket, 40 EUR im Basic-Paket. In beiden Paketen ist eine Zolltarifnummer enthalten, jede weitere Position kostet 4,00 EUR. Ab 40 Ausfuhranmeldungen pro Monat erstellen wir ein individuelles Angebot. Alle Preise zzgl. gesetzlicher MwSt. - Details auf der Preise-Seite.

Was gilt für Sendungen nach Großbritannien?

Seit dem 01.01.2021 müssen Sendungen nach Großbritannien elektronisch zur Ausfuhr angemeldet werden. Ab einem statistischen Warenwert von 1.000 EUR wird ein Ausfuhrbegleitdokument relevant. Auch hier sind die Wertgrenzen nach Verfahren unterteilt. Mehr dazu auf unserer Seite zur Ausfuhr nach Großbritannien.

Führen Sie Anmeldungen in Sanktions- und Embargoregionen durch?

Nur eingeschränkt. Bitte setzen Sie sich vor der Beauftragung mit uns in Verbindung, damit wir den Einzelfall prüfen können. Eine Übersicht der Sanktions- und Embargoregionen führt das BAFA.

Bieten Sie Ihre Dienstleistungen auch für Privatpersonen an?

Nein. Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.

Was ist die EORI-Nummer und wer benötigt sie?

EORI steht für „Economic Operators' Registration and Identification" - eine Identifizierungsnummer für Wirtschaftsbeteiligte gegenüber dem Zoll. Sie besteht aus dem Ländercode (z. B. DE) gefolgt von einer Nummernkombination, insgesamt maximal 17 Zeichen, und wird nur einmal pro Unternehmen vergeben.

Pflicht ist sie für jeden, der außerhalb der EU importieren oder exportieren möchte. Ausnahme: Privatpersonen mit weniger als zehn Zollanmeldungen im Jahr - genehmigungspflichtige Waren wie Waffen sind davon ausgenommen. Seit dem 1. Oktober 2026 beantragen Unternehmen die EORI-Nummer selbst im Zoll-Portal; die Vergabe durch die Generalzolldirektion ist kostenfrei. Wie das abläuft, erklären wir auf unserer Informationsseite zur EORI-Nummer.

Was ist eine MRN?

Die Movement Reference Number (MRN) ist eine automatisch generierte Zoll-Registrierungsnummer. Jede Ausfuhranmeldung erhält vom ATLAS-System eine eigene MRN, zu finden oben rechts auf dem Ausfuhrbegleitdokument. Beispiel: 26DE485210987654X3.

Was ist ein Ausgangsvermerk (AVM)?

Der Ausgangsvermerk - auch Ausfuhrnachweis genannt - wird automatisch erstellt, sobald die Ware zolltechnisch korrekt abgefertigt und die Ausfuhr vom Logistikdienstleister bestätigt wurde. Der Aufbau entspricht dem ABD, ersetzt aber den Stempelaufdruck durch die Aufschrift „Ausgangsvermerk". Finanzämter erkennen ihn als Umsatzsteuernachweis für die Steuerbefreiung bei Lieferungen ins Drittland an.

Was ist ein zugelassener bzw. ermächtigter Ausführer?

Der zugelassene Ausführer (vereinfachtes Ausfuhrverfahren) muss die Ware nicht mehr beim Zoll gestellen oder die Gestellung außerhalb des Amtsplatzes beantragen - ein großer Zeitgewinn. Der ermächtigte Ausführer kann Ursprungserklärungen ohne Wertgrenze auf der Rechnung ausstellen, sodass die sonst nötige Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 bzw. EUR-MED entfällt. Beide Status erfordern eine Bewilligung des zuständigen Hauptzollamts. Voraussetzungen und Ablauf der Bewilligung erklären wir ausführlich im Ratgeber.

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