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EORI-Nummer
Wer Waren in ein Drittland ausführt oder von dort einführt, braucht eine EORI-Nummer. Seit dem 1. Oktober 2026 beantragen Unternehmen sie selbst im Zoll-Portal. Auf dieser Seite erklären wir, wie das geht und worauf Sie achten sollten.
Die Beantragung läuft seit dem 1. Oktober 2026 grundsätzlich elektronisch über das Zoll-Portal der deutschen Zollverwaltung. Grundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 des Unionszollkodex, wonach der Austausch mit den Zollbehörden elektronisch zu erfolgen hat. Die Nummer vergibt die Generalzolldirektion - Dienstort Dresden, Stammdatenmanagement. Die Beantragung ist kostenfrei.
Sie legen ein Konto im Zoll-Portal an. Dafür ist eine digitale Identifizierung nötig: für Unternehmen die auf das Unternehmen ausgestellte ELSTER-Login-Option, alternativ Online-Ausweis oder BundID.
Über diese Dienstleistung im Portal stellen Sie den Antrag auf eine neue EORI-Nummer. Dort laufen auch Änderungen der Stammdaten und die Beendigung einer bestehenden Nummer.
Sie tragen die Stammdaten Ihres Unternehmens ein. Achten Sie darauf, dass sie exakt mit dem Handelsregister beziehungsweise der Gewerbeanmeldung übereinstimmen - Abweichungen sind der häufigste Grund für Rückfragen.
Die Generalzolldirektion prüft den Antrag und vergibt die EORI-Nummer. Planen Sie die Beantragung rechtzeitig vor Ihrer ersten Zollanmeldung ein.
Auch eine Adressänderung, die Änderung sonstiger Stammdaten oder die Beendigung einer EORI-Nummer läuft seit dem 1. Oktober 2026 über dieselbe Dienstleistung im Zoll-Portal. Halten Sie Ihre Daten aktuell: Weichen die hinterlegten Stammdaten von der Realität ab, kann das zu Rückfragen bei Zollanmeldungen führen.
Alle verbindlichen Angaben finden Sie direkt beim Zoll:
Diese Seite dient der Orientierung. Maßgeblich sind die Angaben der deutschen Zollverwaltung. Ohne Gewähr.
FAQ
EORI steht für „Economic Operators' Registration and Identification" - eine eindeutige Identifikationsnummer für Unternehmen in der EU, notwendig für die Zollabwicklung.
Eine deutsche EORI-Nummer beginnt mit „DE", gefolgt von einer bis zu 15-stelligen Nummer. Beispiel: DE123456789012345. Sie wird nur einmal pro Unternehmen vergeben.
Unternehmen, die grenzüberschreitenden Handel betreiben möchten, sowie jeder, der außerhalb der EU importieren oder exportieren möchte. Ausnahme: Privatpersonen mit weniger als zehn Zollanmeldungen im Jahr.
Nein. Seit dem 1. Oktober 2026 müssen Unternehmen die EORI-Nummer selbst im Zoll-Portal beantragen, ändern oder abmelden. Wir können diesen Antrag daher nicht mehr für Sie stellen. Ihre Ausfuhranmeldungen übernehmen wir selbstverständlich weiterhin.
Die EORI-Nummer wird von der Generalzolldirektion kostenfrei vergeben. Es fallen also keine Gebühren an.
Beantragen Sie Ihre EORI-Nummer rechtzeitig vor dem Import oder Export von Waren - sie ist erforderlich, bevor Sie erstmalig zollrechtliche Tätigkeiten aufnehmen. Stellen Sie den Antrag frühzeitig, um Verzögerungen zu vermeiden.
Ja, sobald Ihr EORI-Antrag gestellt ist. Legen Sie uns den Nachweis über den eingereichten Antrag vor, dann melden wir die Ausfuhr gesondert ohne EORI-Nummer an. Zur Beauftragung.
Ausfuhranmeldung
Sobald Ihre EORI-Nummer vorliegt, erstellen wir Ihr Ausfuhrbegleitdokument - ab 25 € pro Anmeldung.