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Ratgeber
Bevor Waren die EU verlassen dürfen, muss die Ausfuhr bei der zuständigen Ausfuhrzollstelle angemeldet werden. Wir erklären, was das bedeutet, und warum Sie diese Zollstelle als unser Kunde nicht selbst suchen müssen.
Die Ausfuhrzollstelle ist die Zollstelle, bei der eine Warensendung zur Ausfuhr in ein Land außerhalb der EU angemeldet wird. Dort wird die Sendung im ATLAS-Verfahren erfasst, gegebenenfalls die Ware kontrolliert (siehe Gestellung im Ausfuhrverfahren) und schließlich das Ausfuhrverfahren eröffnet. Erst danach darf die Ware versendet werden.
Zuständig ist grundsätzlich die Zollstelle, in deren Amtsbezirk der Ausführer seinen Sitz hat, oder (falls davon abweichend) in deren Bezirk die Ware verladen bzw. verpackt wird. In Deutschland gibt es dafür kein einzelnes zentrales Zollamt, sondern viele regionale Dienststellen der jeweiligen Hauptzollämter.
Nach der elektronischen Anmeldung prüft die Zollstelle die Angaben zur Sendung. Je nach Risikoeinstufung fordert sie die Ware zur Beschau an oder gibt sie direkt frei. Nach der Freigabe erhalten Sie das Ausfuhrbegleitdokument (ABD) mit MRN. Damit ist das Ausfuhrverfahren eröffnet und die Ware darf auf den Weg gebracht werden. Den vollständigen Weg von der Beauftragung bis zum Nachweis für Ihr Finanzamt zeigt unser Artikel Ablauf des Ausfuhrverfahrens.
Die beiden Begriffe werden oft verwechselt, meinen aber unterschiedliche Stationen im Ausfuhrverfahren: Die Ausfuhrzollstelle nimmt die Ausfuhranmeldung entgegen und eröffnet das Verfahren - meist am Sitz des Ausführers oder am Verladungsort. Die Ausgangszollstelle ist dagegen die Zollstelle an der EU-Außengrenze (z. B. Hafen, Flughafen oder Grenzübergang), an der die Ware das Zollgebiet der EU tatsächlich physisch verlässt. Erst dort wird der Ausgang bestätigt und der Ausgangsvermerk erteilt.
Wird die Ware direkt über eine Grenzzollstelle exportiert, sind Ausfuhr- und Ausgangszollstelle identisch. Liegt der Firmensitz im Binnenland und die Ware wird z. B. über einen Seehafen verschifft, handelt es sich meist um zwei unterschiedliche Zollstellen.
Mehr zu MRN und Ausgangsvermerk beantworten wir außerdem in den häufig gestellten Fragen. Unsere Preise pro Ausfuhrbegleitdokument finden Sie auf der Preise-Seite. Die vollständige Liste aller deutschen Ausfuhrzollstellen mit Postleitzahlen finden Sie auf unserer Seite Zollamt finden.
Die offizielle Dienststellensuche des deutschen Zolls: zoll.de - Dienststellensuche.
Beauftragung
Sie müssen die zuständige Ausfuhrzollstelle nicht kennen. Wir melden Ihre Sendung dort an.