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Ausfuhrbegleitdokument

Ausfuhrbegleitdokument und Ausfuhranmeldung erstellen lassen

Wir geben Ihre Ausfuhranmeldung im ATLAS-Verfahren ab und erstellen das Ausfuhrbegleitdokument (ABD) mit MRN, ab 25 € pro Anmeldung. Sie schicken uns Rechnung und Auftragsformular, um den Rest kümmern wir uns.

So funktioniert's

Fünf Schritte von der Rechnung zum Versand

Kein Portal, kein Login. Unterlagen per E-Mail genügen.

Bereitstellung aller Daten

Sie senden uns bis 12:00 Uhr (Mo-Fr) die Handelsrechnung, die Zollvollmacht und das ausgefüllte Auftragsformular - per Mail an service@zoll-24.de.

Annahmeschluss 12:00 Uhr werktags

Prüfung & Anmeldung

Wir prüfen die Daten und melden die Sendung elektronisch beim zuständigen Zollamt zur Ausfuhr an.

Gestellung zur Ausfuhr

Die Gestellung außerhalb des Amtsplatzes erfolgt am Folgewerktag an dem von Ihnen angegebenen Warenort, üblicherweise zwischen 08:00 und 10:00 Uhr. Sie müssen die Ware nicht zum Zollamt bringen.

Führt der Zoll eine Stichprobenkontrolle durch, fallen dabei zollseitig Gebühren nach der Gebührenverordnung an, die der Ausführer trägt. Mehr zur Gestellung erfahren →

Erstellung des ABD

Sie erhalten das Ausfuhrbegleitdokument inklusive MRN am Folgewerktag bis 11:00 Uhr per Mail.

Versand

Sobald das Dokument ausgestellt ist, können Sie den Transportdienstleister beauftragen.

Unsere Preise

Was kostet ein Ausfuhrbegleitdokument?

Preis pro ABD, gestaffelt nach Ihrem monatlichen Volumen. Alle Preise zzgl. MwSt.

Basic

Bis 14 Ausfuhranmeldungen / Monat

40 €

pro ABD

  • Inkl. 1 Tarifnummer
  • Jede weitere 4,00 €
E-Mail

Enterprise

Ab 15 Ausfuhranmeldungen / Monat

25 €

pro ABD

  • Inkl. 1 Tarifnummer
  • Jede weitere 4,00 €
E-Mail

Pro

Ab 40 Ausfuhranmeldungen / Monat

auf Anfrage

individuelles Angebot

  • Für Zugelassene Ausführer
  • Angebot auf Anfrage
E-Mail

Fragen

Häufige Fragen zu Ausfuhranmeldung und ABD

Was kostet ein Ausfuhrbegleitdokument?

Bei uns zahlen Sie bis 14 Ausfuhranmeldungen im Monat 40 € pro ABD, ab der 15. Anmeldung im selben Monat 25 € pro ABD. Jede weitere Tarifnummer kostet 4,00 €. Ab 40 Anmeldungen im Monat erstellen wir ein individuelles Angebot. Alle Preise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, ohne Grundgebühr und ohne Mindestlaufzeit.

Wie schnell erhalte ich mein Ausfuhrbegleitdokument?

Geht Ihr Auftrag werktags bis 12:00 Uhr bei uns ein, melden wir die Sendung noch am selben Tag an. Die Gestellung findet am Folgewerktag zwischen 08:00 und 10:00 Uhr an Ihrem Warenort statt, das fertige ABD mit MRN erhalten Sie am selben Tag bis 11:00 Uhr per Mail.

Ab welchem Warenwert wird ein Ausfuhrbegleitdokument benötigt?

Maßgeblich ist der statistische Warenwert: Ab 1.000 EUR statistischem Warenwert bzw. 1.000 kg besteht Anmeldepflicht. Der statistische Warenwert umfasst den Warenwert einschließlich aller Kosten bis zur deutschen Grenze und kann deshalb vom reinen Rechnungsbetrag abweichen. Unter dieser Grenze genügt in der Regel eine mündliche Anmeldung beim Ausgangszollamt, ein ABD ist dann nicht erforderlich. Zwischen 1.001 und 3.000 EUR wird einstufig angemeldet, ab 3.001 EUR zweistufig.

Wer ist Ausführer und wer muss die Ausfuhranmeldung abgeben?

Verantwortlich ist der Ausführer, also in der Regel der Verkäufer mit Sitz in der EU. Wir handeln als Ihr Vertreter ("i. A. ZOLL-24") und geben die Anmeldung in Ihrem Namen ab. Die Angaben zur Ware, zum Wert und zur Tarifnummer kommen von Ihnen, wir prüfen sie auf Plausibilität.

Wie lange ist ein Ausfuhrbegleitdokument gültig?

Liegt 90 Tage nach der Überlassung kein Ausgangsvermerk vor, startet der Zoll automatisch ein Nachforschungsverfahren. Danach bleiben 60 Tage, um den Ausgang nachzuweisen, etwa über Frachtpapiere. Insgesamt sind es 150 Tage, danach wird die Ausfuhranmeldung für ungültig erklärt.

Gibt es ein Formular oder eine Vorlage für das Ausfuhrbegleitdokument?

Nein. Das ABD ist kein Formular zum Ausfüllen, sondern das Ergebnis der elektronischen Anmeldung: Der Zoll erzeugt es nach der Überlassung automatisch als PDF mit MRN und Barcode. Formulare brauchen Sie nur für die Beauftragung, bei uns sind das Zollvollmacht und Auftragsformular.

Erstellen Sie Ausfuhrbegleitdokumente auch für Privatpersonen?

Nein, wir arbeiten ausschließlich für Unternehmen mit Sitz in Deutschland. Privatpersonen wenden sich für Einzelsendungen direkt an die zuständige Ausfuhrzollstelle.

Ist eine rückwirkende Ausfuhranmeldung möglich?

Ja. Ist die Ware bereits ausgeführt, ohne dass eine Anmeldung abgegeben wurde, gibt es dafür die rückwirkende Ausfuhranmeldung. Voraussetzung ist, dass sich Art und Umfang der ausgeführten Ware noch belegen lassen, etwa über Rechnung und Frachtpapiere. Sprechen Sie uns an, wir prüfen den Fall.

Übernehmen Sie auch die Einfuhr im Empfangsland?

Nein. Wir erstellen die deutsche Ausfuhranmeldung mit Ausfuhrbegleitdokument. Die Einfuhrabwicklung im Empfangsland übernimmt in der Regel der Transportdienstleister, oder er stimmt sich dafür mit dem Empfänger ab. Bringen Sie die Ware selbst über die Grenze, klären Sie die Einfuhr vorab mit einer Zollagentur im Empfangsland.

Was ist der statistische Warenwert in der Ausfuhranmeldung?

Der statistische Warenwert ist der Warenwert einschließlich aller Kosten bis zur deutschen Grenze bzw. bis zum deutschen Verladehafen. Er ist deshalb nicht immer identisch mit dem Rechnungsbetrag: Je nach Lieferbedingung (etwa FCA oder DAP) müssen Frachtanteile hinzugerechnet oder herausgerechnet werden.

Beauftragung

Ausfuhranmeldung jetzt erstellen lassen

Formulare herunterladen, ausfüllen und per Mail an service@zoll-24.de senden. Bei Fragen rufen Sie uns an.