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Ausfuhrbegleitdokument
Wir geben Ihre Ausfuhranmeldung im ATLAS-Verfahren ab und erstellen das Ausfuhrbegleitdokument (ABD) mit MRN, ab 25 € pro Anmeldung. Sie schicken uns Rechnung und Auftragsformular, um den Rest kümmern wir uns.
So funktioniert's
Kein Portal, kein Login. Unterlagen per E-Mail genügen.
Sie senden uns bis 12:00 Uhr (Mo-Fr) die Handelsrechnung, die Zollvollmacht und das ausgefüllte Auftragsformular - per Mail an service@zoll-24.de.
Wir prüfen die Daten und melden die Sendung elektronisch beim zuständigen Zollamt zur Ausfuhr an.
Die Gestellung außerhalb des Amtsplatzes erfolgt am Folgewerktag an dem von Ihnen angegebenen Warenort, üblicherweise zwischen 08:00 und 10:00 Uhr. Sie müssen die Ware nicht zum Zollamt bringen.
Sie erhalten das Ausfuhrbegleitdokument inklusive MRN am Folgewerktag bis 11:00 Uhr per Mail.
Sobald das Dokument ausgestellt ist, können Sie den Transportdienstleister beauftragen.
Unsere Preise
Preis pro ABD, gestaffelt nach Ihrem monatlichen Volumen. Alle Preise zzgl. MwSt.
Das Ausfuhrbegleitdokument, kurz ABD, ist der Nachweis, dass eine Warensendung ordnungsgemäß zur Ausfuhr in ein Land außerhalb der EU angemeldet wurde. Es entsteht im elektronischen ATLAS-Verfahren des deutschen Zolls und wird nach der Überlassung automatisch als PDF erzeugt.
Jedes ABD trägt eine MRN, die Movement Reference Number, samt Barcode. An der letzten EU-Außengrenze wird dieser Barcode gescannt, die Ausgangszollstelle bestätigt damit den Ausgang der Ware. Daraufhin erhalten Sie den Ausgangsvermerk, Ihren Beleg gegenüber dem Finanzamt für die umsatzsteuerfreie Ausfuhrlieferung. Das ABD begleitet die Sendung bis zu dieser Ausgangszollstelle, deshalb der Name.
Die Wertgrenze liegt bei 1.000 EUR: Sobald Ware aus Deutschland in ein Drittland geht und der statistische Warenwert 1.000 EUR oder das Gewicht 1.000 kg übersteigt, ist eine elektronische Ausfuhranmeldung Pflicht. Liegt der Wert darunter, genügt meist eine mündliche Anmeldung beim Ausgangszollamt, ein Ausfuhrbegleitdokument brauchen Sie dann nicht.
Oberhalb der Wertgrenze richtet sich das Verfahren nach dem Warenwert: Zwischen 1.001 und 3.000 EUR wird einstufig angemeldet, ab 3.001 EUR zweistufig. Beim zweistufigen Verfahren verlangt das Binnenzollamt eine Gestellungsfrist, die Ware muss also bis zur Freigabe beim Absender verfügbar bleiben. Welche Zollstelle dafür zuständig ist, ermitteln wir für Sie. Nachschlagen können Sie es auch selbst über unsere Zollamt-Suche nach Postleitzahl.
Der statistische Warenwert ist dabei nicht immer der Rechnungsbetrag: Er umfasst den Warenwert einschließlich aller Kosten bis zur deutschen Grenze beziehungsweise bis zum deutschen Verladehafen. Je nach vereinbarter Lieferbedingung müssen Frachtkosten also hinzugerechnet oder herausgerechnet werden. Wir prüfen das im Rahmen jeder Anmeldung mit.
Abgeben muss sie der Ausführer, in der Regel also der Verkäufer mit Sitz in der EU. Sie bleiben als Ausführer verantwortlich für die Richtigkeit der Angaben, dürfen sich bei der Anmeldung selbst aber vertreten lassen. Genau das übernehmen wir: Wir melden Ihre Sendung als Ihr direkter Vertreter an, erkennbar am Eintrag "i. A. ZOLL-24" im Feld Anmelder/Vertreter. Dafür brauchen wir von Ihnen eine unterschriebene Zollvollmacht.
Kurier- und Paketdienste nehmen Sendungen in Drittländer nur mit, wenn die Ausfuhr angemeldet ist. In der Praxis fragen DHL, UPS, FedEx, TNT oder Ihre Spedition dafür nach dem ABD oder direkt nach der MRN. Ohne diese Nummer bleibt die Sendung stehen, oder sie geht ohne ordentliche Anmeldung raus, was Ihnen später den Ausfuhrnachweis für das Finanzamt kostet.
Wir schicken Ihnen das fertige ABD als PDF per Mail. Sie leiten es an Ihren Dienstleister weiter oder geben es dem Fahrer mit, je nachdem, wie Ihr Ablauf organisiert ist. Für die Abwicklung mit dem Transportunternehmen selbst brauchen Sie uns nicht: Sie wählen Ihren Dienstleister frei, wir liefern nur das Zolldokument dazu.
Für die Einfuhr im Empfangsland sind wir nicht zuständig. Diesen Teil übernimmt in der Regel der Transportdienstleister, oder er setzt sich dafür direkt mit dem Empfänger in Verbindung. Bringen Sie die Ware selbst über die Grenze, sollten Sie die Einfuhrabwicklung vorab mit einer Zollagentur im Empfangsland abstimmen.
Wie das Verfahren im Detail abläuft, von der Anmeldung über die Gestellung bis zum Ausgangsvermerk, steht in unserem Ratgeber. Für bestimmte Zielländer haben wir eigene Seiten: Ausfuhr in die Schweiz und Ausfuhr nach Großbritannien.
Fragen
Bei uns zahlen Sie bis 14 Ausfuhranmeldungen im Monat 40 € pro ABD, ab der 15. Anmeldung im selben Monat 25 € pro ABD. Jede weitere Tarifnummer kostet 4,00 €. Ab 40 Anmeldungen im Monat erstellen wir ein individuelles Angebot. Alle Preise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, ohne Grundgebühr und ohne Mindestlaufzeit.
Geht Ihr Auftrag werktags bis 12:00 Uhr bei uns ein, melden wir die Sendung noch am selben Tag an. Die Gestellung findet am Folgewerktag zwischen 08:00 und 10:00 Uhr an Ihrem Warenort statt, das fertige ABD mit MRN erhalten Sie am selben Tag bis 11:00 Uhr per Mail.
Maßgeblich ist der statistische Warenwert: Ab 1.000 EUR statistischem Warenwert bzw. 1.000 kg besteht Anmeldepflicht. Der statistische Warenwert umfasst den Warenwert einschließlich aller Kosten bis zur deutschen Grenze und kann deshalb vom reinen Rechnungsbetrag abweichen. Unter dieser Grenze genügt in der Regel eine mündliche Anmeldung beim Ausgangszollamt, ein ABD ist dann nicht erforderlich. Zwischen 1.001 und 3.000 EUR wird einstufig angemeldet, ab 3.001 EUR zweistufig.
Verantwortlich ist der Ausführer, also in der Regel der Verkäufer mit Sitz in der EU. Wir handeln als Ihr Vertreter ("i. A. ZOLL-24") und geben die Anmeldung in Ihrem Namen ab. Die Angaben zur Ware, zum Wert und zur Tarifnummer kommen von Ihnen, wir prüfen sie auf Plausibilität.
Liegt 90 Tage nach der Überlassung kein Ausgangsvermerk vor, startet der Zoll automatisch ein Nachforschungsverfahren. Danach bleiben 60 Tage, um den Ausgang nachzuweisen, etwa über Frachtpapiere. Insgesamt sind es 150 Tage, danach wird die Ausfuhranmeldung für ungültig erklärt.
Nein. Das ABD ist kein Formular zum Ausfüllen, sondern das Ergebnis der elektronischen Anmeldung: Der Zoll erzeugt es nach der Überlassung automatisch als PDF mit MRN und Barcode. Formulare brauchen Sie nur für die Beauftragung, bei uns sind das Zollvollmacht und Auftragsformular.
Nein, wir arbeiten ausschließlich für Unternehmen mit Sitz in Deutschland. Privatpersonen wenden sich für Einzelsendungen direkt an die zuständige Ausfuhrzollstelle.
Ja. Ist die Ware bereits ausgeführt, ohne dass eine Anmeldung abgegeben wurde, gibt es dafür die rückwirkende Ausfuhranmeldung. Voraussetzung ist, dass sich Art und Umfang der ausgeführten Ware noch belegen lassen, etwa über Rechnung und Frachtpapiere. Sprechen Sie uns an, wir prüfen den Fall.
Nein. Wir erstellen die deutsche Ausfuhranmeldung mit Ausfuhrbegleitdokument. Die Einfuhrabwicklung im Empfangsland übernimmt in der Regel der Transportdienstleister, oder er stimmt sich dafür mit dem Empfänger ab. Bringen Sie die Ware selbst über die Grenze, klären Sie die Einfuhr vorab mit einer Zollagentur im Empfangsland.
Der statistische Warenwert ist der Warenwert einschließlich aller Kosten bis zur deutschen Grenze bzw. bis zum deutschen Verladehafen. Er ist deshalb nicht immer identisch mit dem Rechnungsbetrag: Je nach Lieferbedingung (etwa FCA oder DAP) müssen Frachtanteile hinzugerechnet oder herausgerechnet werden.
Beauftragung
Formulare herunterladen, ausfüllen und per Mail an service@zoll-24.de senden. Bei Fragen rufen Sie uns an.