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Ausfuhr Schweiz
Wenn Sie Waren in die Schweiz verkaufen, ist ab einem statistischen Warenwert von 1.000 EUR (bzw. 1.000 kg) eine Ausfuhranmeldung Pflicht. Gerne erstellen wir Ihnen das Ausfuhrbegleitdokument (ABD).
So funktioniert's
Handelsrechnung, Zollvollmacht und Auftragsformular per Mail an service@zoll-24.de.
Wir prüfen die Daten und melden die Sendung elektronisch beim Zollamt zur Ausfuhr an.
Am Folgewerktag an der von Ihnen genannten Abholadresse, üblich zwischen 08:00-10:00 Uhr. Sie müssen die Ware nicht zum Zollamt bringen.
Sie erhalten das Ausfuhrbegleitdokument inkl. MRN am nächsten Werktag bis 11:00 Uhr per Mail.
Anschließend können Sie einen Transportdienstleister wie DHL, TNT oder UPS beauftragen.
Wir erstellen die deutsche Ausfuhranmeldung und das Ausfuhrbegleitdokument für Ihre Sendung in die Schweiz. Die Einfuhrabwicklung auf Schweizer Seite gehört nicht dazu.
In der Praxis übernimmt das meist der Transportdienstleister: Er wickelt die Einfuhr ab oder setzt sich dafür direkt mit dem Empfänger in Verbindung. Bringen Sie die Ware dagegen selbst über die Grenze, sollten Sie die Einfuhrabwicklung vorab mit einer Zollagentur im Empfangsland abstimmen.
Nein. Wir erstellen die deutsche Ausfuhranmeldung mit Ausfuhrbegleitdokument. Die Einfuhr in der Schweiz wickelt in der Regel der Transportdienstleister ab, oder er stimmt sich dafür mit dem Empfänger ab. Für die Schweiz können wir Ihnen zusätzlich einen Partner vermitteln, schreiben Sie uns dazu an service@zoll-24.de.
Dann gibt es keinen Transportdienstleister, der die Einfuhr für Sie übernimmt. Stimmen Sie die Einfuhrabwicklung deshalb vorab mit einer Zollagentur im Empfangsland ab, damit die Sendung an der Grenze nicht stehen bleibt.
Beauftragung
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