Sie teilen uns mit, wo sich die Ware befindet, und senden uns die notwendigen Unterlagen (Handelsrechnung, Zollvollmacht, Auftragsformular).
Wir melden die Sendung elektronisch im ATLAS-Verfahren bei der für Sie zuständigen Ausfuhrzollstelle an.
Die Ware wird der Zollstelle vorgeführt bzw. bereitgehalten, in aller Regel an Ihrem eigenen Betriebsgelände, seltener am Amtsplatz des Zollamts. Details und den Unterschied erklären wir im Artikel Gestellung im Ausfuhrverfahren.
In diesem Zeitfenster kann das Zollamt die Ware stichprobenartig kontrollieren. Kommt es zu einer physischen Beschau, trägt der Ausführer die dabei anfallenden Zollgebühren. Sie richten sich nach Anfahrt, Aufwand vor Ort und Anzahl der eingesetzten Beamten und liegen in der Regel zwischen 70 und 250 EUR.
Sobald das Ausfuhrbegleitdokument (ABD) vorliegt, ist das Ausfuhrverfahren offiziell eröffnet. Erst ab diesem Zeitpunkt darf die Ware versendet werden, nicht vorher.
Sobald das ABD vorliegt, kann der Transportdienstleister beauftragt und die Ware auf den Weg gebracht werden.
Der Transportdienstleister (oder Sie selbst, falls Sie als Beförderer auftreten) muss das Ausfuhrverfahren an der letzten EU-Außengrenze abschließen. Dort sind der zuständigen Zollstelle die MRN bzw. das ABD sowie die Frachtpapiere vorzulegen, die den Grenzübertritt belegen, je nach Verkehrsträger zum Beispiel der CMR-Frachtbrief (Straße), der Luftfrachtbrief/AWB (Luftfracht) oder das Bill of Lading, B/L (Seefracht).
Nachdem der Grenzübertritt bestätigt wurde, wird automatisch der Ausgangsvermerk erzeugt. Sie erhalten ihn per Mail. Er ist Ihr Nachweis gegenüber dem Finanzamt, dass die Ware tatsächlich ausgeführt wurde, und damit Voraussetzung für die Umsatzsteuerbefreiung der Ausfuhrlieferung.
Ändern sich Angaben, nachdem die Ware bereits versendet wurde, oder muss das Ausfuhrbegleitdokument vollständig korrigiert werden, teilen Sie uns das bitte genau mit. Wir können eine solche Korrektur nicht einfach selbst vornehmen, sondern müssen dafür Rücksprache mit dem zuständigen Zollamt halten. Alternativ lässt sich das ABD nachträglich korrigieren - dafür muss die Ausfuhr allerdings vollständig abgeschlossen sein.
Mehr zu MRN und Ausgangsvermerk beantworten wir außerdem in den häufig gestellten Fragen. Unsere Preise pro Ausfuhrbegleitdokument finden Sie auf der Preise-Seite.
Offizielle Informationen zum IT-Verfahren ATLAS-Ausfuhr stellt die Generalzolldirektion bereit: zoll.de - IT-Verfahren ATLAS-Ausfuhr.
Beauftragung